Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungen und Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungsangebote von Ute Becker QMS Beratung mit ihrem Vertragspartner.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Die Parteien werden die Beschreibung des Projektes sowie die Leistungsbeschreibung nach Art und Umfang in einem Angebot und einer Auftragsbestätigung bzw. einem Beratervertrag erfassen.
2. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
3. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt Ute Becker QMS Beratung selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
1. Das Vertragsverhältnis für die Beratungen und Dienstleistungen kommen durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch Ute Becker QMS Beratung zustande.
2. Beauftragungen und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax, Internetformular, E-Mail). Weitere Abreden wie mündliche Abreden gelten, wenn Ute Becker QMS Beratung sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Nach erfolgter Beauftragung für eine Beratung und Dienstleistung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung oder einen Beratervertrag.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
2. Der Vertrag kann vom Auftraggeber kostenfrei 20 Werktage vor dem festgelegten Leistungszeitpunkt bzw. Termin gekündigt werden. Bei Rücktritt spätestens 15 Werktage vorher ist eine Vergütung von 25% fällig, bei Rücktritt spätestens 7 Werktage vorher eine Vergütung von 50% fällig, bei späterem Rücktritt ist die volle vereinbarte Vergütung fällig.
3. Der Vertrag kann vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden. Die Vergütung richtet sich nach dem Zugang der Kündigung und die bis dahin erbrachte Leistung von Ute Becker QMS Beratung. Der Auftraggeber zahlt das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen. Berechnungsgrundlage für das Honorar ist der vereinbarte Tagessatz.
4. Die Kündigung muss schriftliche erfolgen.
§ 5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
1. Die von Ute Becker QMS Beratung zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
2. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
3. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von Ute Becker QMS Beratung bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ute Becker QMS Beratung soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von Ute Becker QMS Beratung zur Verfügung steht. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Auftraggeber Kunden erbracht werden können, stellt der Auftraggeber auf Wunsch von Ute Becker QMS Beratung unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
5. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
§ 6 Leistungsverzug, Leistungshindernis
1. Ute Becker QMS Beratung kommt mit Leistungen nur dann in Verzug, wenn für diese bestimmte Endtermine schriftlich vereinbart sind und Ute Becker QMS Beratung die Verzögerung zu vertreten hat.
2. Nicht zu vertreten hat Ute Becker QMS Beratung beispielsweise höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.
3. Bei vorübergehenden Leistungshindernissen ist Ute Becker QMS Beratung berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Beratungen und Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Honorar sowie Auslagen nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Für den Berechnung des Honorars gelten die vereinbarten Tagessätze von Ute Becker QMS Beratung.
2. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
3. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug sofort fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Ute Becker QMS Beratung berechtigt die Arbeit vorläufig einzustellen, bis diese Forderung erfüllt wird.
§ 8 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.
§ 9 Haftung
1. Ute Becker QMS Beratung berät und informiert im Rahmen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen.
2. Gegenstand des erteilten Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit oder Leistung gemäß Leistungsbeschreibung und nicht ein Erfolg. Entscheidungen, die durch den Auftraggeber im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen von Ute Becker QMS Beratung getroffen werden, liegt beim Auftraggeber.
3. Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Gerichtsstand
1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Ute Becker QMS Beratung.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.